Nachfolgende Ausführungen habe ich heute per E-Mail erhalten.
Danke an Herrn Ullrich und all die anderen mutigen Menschen,
die diese Dinge ins Massenbewusstsein bringen und damit den
Dornröschen Schlaf beenden. (Bei vielen zumindest)
Wer seine Altersversorgung aufgebaut hat auf eine Lebensversicherung, das Sparbuch, einen Bausparvertrag etc., kann nicht mehr damit rechnen, irgendwelche Auszahlungen daraus zu erhalten. Banken und Versicherungen sind aufgrund der neuesten Gesetzgebung nicht mehr zu Auszahlungen verpflichtet, wenn dadurch für sie die Gefahr besteht, in Konkurs zu gehen.
In § 89 des VAG heißt es dazu:
"... Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen,Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden."
- Vergleiche: http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsaufsichtsgesetz/0089.htm
VAG § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen it can be banned temporarily. The provisions of
Insolvency Act for the protection of payment and securities settlement systems, and - settlement systems and related collateral security of the central banks and financial assets accordingly.
(2) Subject to the requirement in paragraph 1, sentence 1, the supervisory authority, reduce if necessary, the obligations of a life insurance company from its insurance assets to the state accordingly. Here, the supervisor moved irregularly, if justified by special circumstances, including if justified on several categories of insurance, the plight of the company more in one than in another is. In the case of a reduction, as far as mathematical reserves consist of individual insurance contracts, initially reduced the reserves and then the new sums insured stated otherwise these reduced immediately. The obligation of the policyholder, the insurance charges in the current level to keep paying, is not affected by the reduction.
(3) The measures referred to in paragraphs 1 and 2 may be limited to an independent department of the reserve fund (§ 66 para 7).
short comment:
further suggests that among other things: "The obligation of the policyholder, the insurance rates in the recent Höhe weiterzuzahlen, wird ... nicht berührt."
Also Verpflichtung zur Zahlung, auch wenn keine Leistung erfolgt. Was könnte dies bedeuten, wenn aus der Kann-Formulierung eine Muss-Regulierung wird? Da viele dieser Gesellschaften oftmals in Staat- und Bundesanleihen investiert sind, wird für die Nichtbetroffenen kein Schaden mehr entstehen können. Die Zeche werden die bezahlen, die auf dieser Titanic bis zum Schluss ausgeharrt haben.
Bitte denken Sie selbst darüber nach!
Weitere Artikel erhalten Sie wenn Sie mögen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe U l l r i c h
Agentur für Wirtschaftsinformationen
0174-1773306 oder 03361-3671229 It's amazing how much
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